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BSG, 19.06.1979 - 5 RJ 16/78 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Hinterbliebenenrente - Sohn - Wehrdienst - Volljährigkeit
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 30.08.1967 - 4 RJ 43/67
Witwenrente - Rentenerhöhung wegen Kindererziehung - Waisenberechtigtes Kind
Auszug aus BSG, 19.06.1979 - 5 RJ 16/78
Die dafür nun maßgebende Vollendung des 18. Lebensjahres (Art. 1 Nr. 1 dieses Gesetzes, 5 2 Bürgerliches Gesetzbuch -BGB-) war bereits im November 1973 eingetreten, Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) enden regelmäßig das Recht und die Pflicht der Eltern zur Erziehung ihres Kindes mit dem Eintritt der Volljährigkeit (vgl BSGE 27, 139, 1ü0; 38, 44, A5 unter Hinweis auf @@2, 1626, 1631 Abs. 1 BGB).Davon ist auch der Gesetzgeber ausgegangen (BT-Drucks 7/1762, Bericht des Rechtsausschusses zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters, Seite 7; BT-Drucks 7/3237, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Sozialversicherung Behinderter, Seite 8)° Es erübrigt sich hier, auf die gegen die Entscheidung BSGE 27, 139 ff in der Literatur vorgebrachten Bedenken und auf die Frage einzugeben, ob im Einzelfall eine Erziehung auch nach Eintritt der Volljährigkeit erforderlich sein kann sowie ob sich eine schematische Altersgrenze insoweit mit Allgemeingültigkeit aufstellen läßt (vgl Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Bd III S 707 o; Bley, Erziehungswitwenrente und Volljährigkeit, SGB 1975, 45, 46), Der Klägerin steht nämlich die mit Rücksicht auf die Kindeserziehung erhöhte Witwenrente bereits aufgrund der Übergangsregelung des Art. 10 Nr. 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 31, Juli 1974 zu.
- BSG, 11.07.1974 - 4 RJ 205/73
Höhere Witwenrente - Waisenrentenberechtigtes Kind - Entfall - Eintritt der …
Auszug aus BSG, 19.06.1979 - 5 RJ 16/78
Die dafür nun maßgebende Vollendung des 18. Lebensjahres (Art. 1 Nr. 1 dieses Gesetzes, 5 2 Bürgerliches Gesetzbuch -BGB-) war bereits im November 1973 eingetreten, Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) enden regelmäßig das Recht und die Pflicht der Eltern zur Erziehung ihres Kindes mit dem Eintritt der Volljährigkeit (vgl BSGE 27, 139, 1ü0; 38, 44, A5 unter Hinweis auf @@2, 1626, 1631 Abs. 1 BGB).
- BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 26/00 R
Geschiedenenwitwenrente - Kindererziehung im Zeitpunkt der Ehescheidung - …
Dabei wurde auf das jeweils im Zeitraum der Erziehung geltende Volljährigkeitsalter abgestellt (vgl BSG Urteil vom 19. Juni 1979 - 5 RJ 16/78 - SozR 2200 § 1268 Nr. 12 zum Wegfall der erhöhten Witwenrente mit Änderung des Volljährigkeitsalters). - BSG, 26.08.1987 - 11a RA 30/86
Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung eines Rentenbescheides - Erhöhte Rente …
Denn mit der in diesem Monat eingetretenen Volljährigkeit des jüngsten Kindes endete dessen "Erziehung" (SozR 2200 § 1268 Nr. 12). - BSG, 21.09.1983 - 4 RJ 83/82
Unterhalt für ein volljähriges Kind - Berufsausbildung - Erziehung
Auch der 5. Senat hat zwar zunächst entschieden, daß das Recht und die Pflicht der Eltern zur Erziehung ihres Kindes mit dem Eintritt der Volljährigkeit ende, dabei aber offen gelassen, ob im Einzelfall eine Erziehung auch nach Eintritt der Volljährigkeit erforderlich sein kann (SozR 2200 § 1268 Nr. 12); er hat jedoch später eine Ausnahme nicht mehr zugelassen, vielmehr die Frage, ob die rentenberechtigte Waise der finanziellen oder sonstigen Fürsorge durch die Witwe bedarf, als unbeachtlich bezeichnet (…SozR a.a.O. Nr. 16).